NEUSTART KULTUR: Bund ermöglicht ein weiteres Teilprogramm für Musikfestivals

• 6 Millionen Euro für Veranstalter*innen von „Umsonst & Draußen“-,
Eintages- und Kleinstmusikfestivals
• Antragsberatung und digitale Workshops starten am 25. Januar 2021
• Antragsverfahren beginnt am 1. Februar 2021, 10 Uhr
 

Wie  in einem gemeinsamen Pressegespräch mit Kulturstaatsministerin
Monika Grütters erläutert, werden im Rahmen von NEUSTART KULTUR
weitere 6 Millionen Euro für Musikfestivals bereitgestellt. Das Programm „Erhalt
und Stärkung der Musikinfrastruktur (Kleinst- und Eintagesmusikfestivals sowie
sogenannte „Umsonst & Draußen“-Festivals) wird von der Initiative Musik
umgesetzt. Schon am Montag, den 25. Januar 2021, beginnt die zentrale
Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche
Musikwirtschaft mit der Förderberatung. Das Online-Antragsverfahren startet
am 1. Februar 2021.


 

Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik: „Mit dem neuen
Teilprogramm schließen wir eine bislang bestehende Lücke, denn auch
Eintages- und „Umsonst & Draußen“-Festivals bieten wichtige Kulturangebote
im gesamten Bundesgebiet. Gerade diese Musikevents sind essenzielle
Bühnen für junge Talente zu Beginn ihrer Karrieren. In dem NEUSTARTKULTUR-Teilprogramm für Veranstalter*innen und Festivals, welches im
Herbst 2020 gestartet ist, war diese wichtige Facette der Festivallandschaft
noch nicht berücksichtigt worden.“
Die Fördermittel können als Zuschüsse für die Planung und Durchführung von
Musikfestivals bis zum 31. Dezember 2021 genutzt werden. Die Höhe der
maximalen Förderung ist u. a. von der Antragskategorie abhängig. Die
Einordnung erfolgt dabei anhand der Art des Festivals. Berücksichtigt werden
dabei die Durchschnittswerte der verkauften Eintrittskarten bzw. der
Besucher*innen bei „Umsonst & Draußen“-Festivals in den Jahren 2017 bis
2019 und der Umsatz aus Kulturveranstaltungen der Antragstellenden.
Die maximale Fördersumme für Musikfestivals liegt bei 75.000 Euro.
Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen, die die inhaltliche, organisatorische
und finanzielle Hauptverantwortung für die Produktion und Durchführung von
Festivals in Deutschland übernehmen.

NEUSTART KULTUR
Kategorien des neuen Teilprogramms für Musikfestivals
Kategorie 1: Kleinstmusikfestival
• Kategorie 1 – 7.500 Euro
99 – 899 verkaufte Tickets, bis zu 75.000 Euro Umsatz
Kategorie 2 bis 4: Eintagesmusikfestivals
• Kategorie 2 – bis zu 15.000 Euro
900 – 5.000 verkaufte Tickets, 75.001 – 400.000 Euro Umsatz
• Kategorie 3 – bis zu 45.000 Euro
5.001 – 15.000 verkaufte Tickets, 400.001 – 800.000 Euro Umsatz
• Kategorie 4 – bis zu 75.000 Euro
mehr als 15.000 verkaufte Tickets, über 800.000 Euro Umsatz
Kategorie 5 bis 7: „Umsonst & Draußen“-Musikfestivals
• Kategorie 5 – bis zu 15.000 Euro
900 – 10.000 Besucher*innen, bis zu 100.000 Euro Umsatz
• Kategorie 6 – bis zu 45.000 Euro
10.001 – 25.000 Besucher*innen, 100.001 – 250.000 Euro Umsatz
• Kategorie 7 – bis zu 75.000 Euro
über 25.000 Besucher*innen, mehr als 250.000 Euro Umsatz
Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:
• Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben.
• Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen
einer Festbetragsfinanzierung
Antragsstart: 1. Februar 2021, 10 Uhr
Digitale Workshops und Antragsberatung: ab 25. Januar 2021
Das Verfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden. Förderanträge
können bis zum 31. Mai 2021 eingereicht werden.

Weitere Informationen: www.initiative-musik.de/neustart-kultur
 

Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein Rettungs- und
Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert
werden pandemiebedingt unter anderem Projekte verschiedener Kultursparten.
Die Initiative Musik realisiert im Rahmen von NEUSTART KULTUR bereits die
Teilprogramme für Musikclubs und Livemusik-Veranstaltungen &
Musikfestivals. In diesen zwei laufenden Teilprogrammen für die
Livemusikbranche konnten bereits über 650 Projekten eine Förderung
zugesagt werden.
Die bewilligte Fördersumme beider Teilprogramme liegt aktuell bei über 61
Millionen Euro. Erste Fördergelder wurden bereits von den Antragstellenden
abgerufen und ausbezahlt. Der Zeitraum für die Mittelverwendung für diese
zwei Teilprogramme wurde im Januar 2021 angepasst. Die Fördermittel
können nun für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 bewilligt werden.
Außerdem konnte auch die Künstler*innenförderung für zwei NEUSTARTKULTUR-Runden angepasst und um 10 Millionen Euro aufgestockt werden. In den aktuellen zwei Runden konnten damit über 650 Förderungen für Projekte von Musiker*innen und ihren Partnerunternehmen bewilligt werden.

Die Initiative Musik gGmbH ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und
der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft. Sie unterstützt die Präsentation, die Verbreitung und den Export von Musik aus Deutschland. Sie fördert den musikalischen Nachwuchs, Musiker*innen mit einem Migrationshintergrund sowie Livemusikclubs. Die Initiative Musik wird getragen von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und dem Deutschen Musikrat sowie finanziell unterstützt von GVL und GEMA. Hauptfördergeberin ist die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Weitere Förderer sind u. a. das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Auswärtige Amt.

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